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Vignettenpreisverordnung 2015 – Festlegung neuer Vignettenpreise
Verordnung vom 13.08.2015

Zusammenfassung

Die Vignettenpreisverordnung 2015 legt neue Preise für Jahres‑, Zweimonats‑ und Zehntagesvignetten fest. Einspurige Fahrzeuge zahlen weniger als mehrspurige bis 3,5 t, und die neuen Preise gelten ab Dezember 2015 (Jahresvignette ab 2016).
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/13/2015XXV
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.12.2015
  • Der Preis einer Jahresvignette beträgt für einspurige Kraftfahrzeuge 34,10 € und für mehrspurige bis 3,5 t 85,70 € (inkl. Umsatzsteuer).
  • Der Preis einer Zweimonatsvignette beträgt für einspurige Kraftfahrzeuge 12,90 € und für mehrspurige bis 3,5 t 25,70 € (inkl. Umsatzsteuer).
  • Der Preis einer Zehntagesvignette beträgt für einspurige Kraftfahrzeuge 5,10 € und für mehrspurige bis 3,5 t 8,80 € (inkl. Umsatzsteuer).
  • Die Verordnung von 2014 verliert am 30. November 2015 ihre Gültigkeit; ab dem 1. Dezember 2015 gelten die neuen Preise für Zweimonats‑ und Zehntagesvignetten, Jahresvignetten gelten für das Jahr 2016.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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