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Industrieunfallverordnung 2015 – Sicherheit bei Gefahrstoffen
Verordnung vom 18.08.2015

Zusammenfassung

Die IUV 2015 legt fest, wie Betriebe mit gefährlichen Stoffen Risiken bewerten, Sicherheitskonzepte erstellen und Unfälle melden müssen, um Mensch und Umwelt zu schützen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/18/2015XXV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für gewerbliche Anlagen, die unter den Abschnitt 8a der Gewerbeordnung fallen und damit Gefahrstoffe betreiben.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie Industrieunfall, grenzüberschreitende Auswirkungen, Szenario und systematisches Verfahren.
  • Betriebsinhaber müssen ein Sicherheitskonzept erstellen, das Ziel‑ und Handlungsgrundsätze, Verantwortlichkeiten sowie Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung enthält.
  • Unfälle, die bestimmte Schwellen (z. B. Freisetzung > 5 % der Menge) überschreiten oder Todes‑/Schwerverletzungen verursachen, müssen unverzüglich gemeldet werden.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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