Zusammenfassung
Die IUV 2015 legt fest, wie Betriebe mit gefährlichen Stoffen Risiken bewerten, Sicherheitskonzepte erstellen und Unfälle melden müssen, um Mensch und Umwelt zu schützen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/18/2015XXV
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für gewerbliche Anlagen, die unter den Abschnitt 8a der Gewerbeordnung fallen und damit Gefahrstoffe betreiben.
- Sie definiert zentrale Begriffe wie Industrieunfall, grenzüberschreitende Auswirkungen, Szenario und systematisches Verfahren.
- Betriebsinhaber müssen ein Sicherheitskonzept erstellen, das Ziel‑ und Handlungsgrundsätze, Verantwortlichkeiten sowie Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung enthält.
- Unfälle, die bestimmte Schwellen (z. B. Freisetzung > 5 % der Menge) überschreiten oder Todes‑/Schwerverletzungen verursachen, müssen unverzüglich gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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