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Schulobstverordnung 2015 – Förderung von frischem Obst & Gemüse in Schulen
Verordnung vom 21.08.2015

Zusammenfassung

Die Schulobstverordnung 2015 regelt, wie frisches Obst und Gemüse in österreichischen Schulen gefördert wird. Sie definiert förderfähige Produkte, Zuständigkeiten, Finanzierungsanteile (75 % EU‑Beihilfe, 25 % nationale Mittel) und das Antragsverfahren bei der AMA.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/21/2015XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung dient der Durchführung des Schulobstprogramms, das Kindern in Schulen frisches Obst und Gemüse bereitstellt.
  • Zuständig für die nationale Strategie ist der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Gesundheit; die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) führt die übrigen Bestimmungen aus.
  • Beihilfefähig sind ausschließlich frisches Obst (inkl. Bananen) und frisches Gemüse, die nicht weiter verarbeitet wurden; bevorzugt werden regionale und saisonale Produkte.
  • Zusätzlich zu den Erzeugnissen können Fördermittel für Evaluierungen, Kommunikationsmaßnahmen und flankierende Aktionen wie Verkostungen oder Unterrichtsmaterialien beantragt werden.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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