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Verlängerung der Studienzeit für Studierendenvertreter*innen
Verordnung vom 07.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die zulässige Studienzeit von Studierenden, die als Vertreter*innen in Hochschul- oder Heimvertretungen tätig waren. Je nach Funktion wird pro Semester ein Teilsemester bis maximal vier Semester zur regulären Höchststudienzeit hinzugefügt.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/7/2015XXV
Bildung
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Die Verlängerung gilt nur, wenn die Vertretungsfunktion mindestens ein Semester vor dem regulären Studienende ausgeübt wurde.
  • Für Vorsitzende der Hochschüler*innenvertretung und für Referent*innen wird pro ausgeübtem Semester ein volles Semester zur Höchststudienzeit hinzugefügt.
  • Für stellvertretende Vorsitzende, stellvertretende Wirtschaftsreferent*innen und weitere mittlere Funktionen wird pro Semester drei Viertel eines Semesters angerechnet.
  • Für Sachbearbeiter*innen und Mandataren wird pro Semester ein halbes Semester angerechnet.
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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