Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die MAB‑Ausbildungsverordnung: Sie präzisiert Praktikumsstellen, korrigiert Zahlen in Anlage 8, passt Tabellenwerte an und modernisiert die Berufsbezeichnung in Anlage 20.Bundesministerium für Gesundheit9/11/2015XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- In Anlage 7 wird nach dem Wort „Sanitätsbehörde“ ein Komma gesetzt und die Formulierung „nicht bettenführende Organisationseinheit einer Krankenanstalt“ ergänzt, um die Beschreibung der Praktikumsstellen zu präzisieren.
- In Anlage 8 werden die Zahlen 417 und 233 durch 433 bzw. 217 ersetzt und ein Klammerausdruck korrigiert, um fehlerhafte Angaben in den Ausbildungszahlen zu berichtigen.
- In der Tabelle von Anlage 8 wird die Zahl 180 durch 196 und die Zahl 297 durch 313 ersetzt, um aktualisierte Kapazitätswerte für Ausbildungsplätze zu berücksichtigen.
- In Anlage 12 wird die zweite Ziffer von „11.“ auf „12.“ geändert, um eine korrekte Nummerierung sicherzustellen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.