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Änderung der Suchtgiftverordnung: Kennzeichnung von Cannabis‑THC‑Extrakten
Verordnung vom 14.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 ändert die Suchtgiftverordnung, indem sie THC‑Extrakte kennzeichnet und ihre Verwendung in bestimmten Zubereitungen regelt.
Bundesministerium für Gesundheit9/14/2015XXV
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 2a in § 8 verlangt, dass Delta‑9‑THC aus Cannabisextrakten mit dem Zusatz „Cannabisextrakt“ gekennzeichnet und von synthetischem THC getrennt ausgewiesen wird.
  • In § 10 Abs. 4 wird ein Satz eingefügt, der klarstellt, dass die Regelungen aus § 8 Abs. 2a anzuwenden sind.
  • § 14 Ziffer 3 wird um neue Regelungen zu Zubereitungen aus Cannabis‑Extrakten erweitert, insbesondere für Arzneispezialitäten und magistrale Zubereitungen mit einem Reinheitsgrad von über 95 %.
  • In § 26 Abs. 1 Ziffer 4 lit. a wird ein Hinweis ergänzt, dass THC aus Cannabisextrakten mit dem Zusatz „Cannabisextrakt“ zu kennzeichnen ist.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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