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Limit‑Verordnung 2014/15: Höchstbeträge für Schulbücher und Lehrmittel
Verordnung vom 15.09.2015

Zusammenfassung

Die Limit‑Verordnung 2014/15 legt für das Schuljahr 2014/15 Höchstbeträge fest, die Eltern für Lehrmittel pro Schüler erhalten können.
Bundesministerium für Familien und Jugend9/15/2015XXV
Primarstufe
Sekundarstufe

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jede Schulform ein Höchstbudget pro Schüler fest (z. B. Volksschule 100 €, Hauptschule 300 €).
  • Ein separates Limit für Religionsbücher wird definiert (z. B. Volksschule 8,18 €).
  • Bis zu 15 % der festgelegten Höchstbeträge dürfen für Unterrichtsmittel eigener Wahl ausgegeben werden, solange die Gesamtsumme das Limit nicht überschreitet.
  • Schulen mit zweisprachigem Unterricht dürfen zusätzlich zu den deutschen Buchlimits Bücher für die Zweitsprache im gleichen Umfang beschaffen.
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Karmasin Sophie, MMag. Dr.

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Bundesministerin für Familien und Jugend
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