Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen (2015)
Verordnung vom 15.09.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 führt für zehn Tage Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Deutschland, Italien, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ein, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.Bundesministerium für Inneres9/15/2015XXV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 16.09.2015 Außer Kraft ab 25.09.2015
- Temporäre Grenzkontrollen werden für zehn Tage an den genannten Binnengrenzen eingeführt.
- Die Kontrollen gelten für den Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
- Grenzübergänge dürfen nur an offiziellen Grenzstellen überschritten werden.
- Ziel ist die Sicherstellung von öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
Dokumente (PDFs)
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