<!--[0-->Änderung der Medizinischer Masseur‑Ausbildungsverordnung (Kurz‑ und Basismobilisations‑Qualifikation)<!--]-->
Änderung der Medizinischer Masseur‑Ausbildungsverordnung (Kurz‑ und Basismobilisations‑Qualifikation)
Verordnung vom 22.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 270/2015 ändert die Ausbildung für medizinische Masseure: Sie führt eine verkürzte Praxisausbildung mit 580 Stunden ein, legt neue Inhalte fest und schafft die Spezialqualifikation Basismobilisation.
Bundesministerium für Gesundheit9/22/2015XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Ziffer‑Punkt 4a wird in § 1 Abs. 2 eingefügt, der die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation benennt.
  • Der Bundesminister für Gesundheit kann ein Curriculum empfehlen, das theoretische und praktische Ausbildungsinhalte festlegt.
  • Die verkürzte Ausbildung für Masseure umfasst nun 580 Praxisstunden, wie in Anlage 3 detailliert.
  • Die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation umfasst 80 Stunden Theorie‑ und Praxisunterricht (Anlage 8).
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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