Änderung der Medizinischer Masseur‑Ausbildungsverordnung (Kurz‑ und Basismobilisations‑Qualifikation)
Verordnung vom 22.09.2015Zusammenfassung
Die Verordnung 270/2015 ändert die Ausbildung für medizinische Masseure: Sie führt eine verkürzte Praxisausbildung mit 580 Stunden ein, legt neue Inhalte fest und schafft die Spezialqualifikation Basismobilisation.Bundesministerium für Gesundheit9/22/2015XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein neuer Ziffer‑Punkt 4a wird in § 1 Abs. 2 eingefügt, der die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation benennt.
- Der Bundesminister für Gesundheit kann ein Curriculum empfehlen, das theoretische und praktische Ausbildungsinhalte festlegt.
- Die verkürzte Ausbildung für Masseure umfasst nun 580 Praxisstunden, wie in Anlage 3 detailliert.
- Die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation umfasst 80 Stunden Theorie‑ und Praxisunterricht (Anlage 8).
Dokumente (PDFs)
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