Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Auszubildende im Fitnessbereich fest und definiert Sonderzahlungen sowie Überstundenregelungen, wirksam seit 1. Oktober 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/23/2015XXV
Arbeitsrecht
Berufsbildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2015
- Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Republik Österreich und betrifft alle Lehrberechtigten und deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/Fitnessbetreuung.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 489,70 €, im zweiten Lehrjahr 626,10 € und im dritten Lehrjahr 879,60 €.
- Lehrlinge erhalten einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung.
- Für die Berechnung von Überstunden wird ein Stundenlohn von 7,59 € zugrunde gelegt, wenn im Betrieb kein einschlägiger Facharbeiterlohn vorhanden ist.
Dokumente (PDFs)
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