<!--[0-->Verordnung zur Festlegung von Gesamterfassungsquoten für Haushaltsverpackungen (2016)<!--]-->
Verordnung zur Festlegung von Gesamterfassungsquoten für Haushaltsverpackungen (2016)
Verordnung vom 23.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Erfassungsquoten für Haushaltsverpackungen fest, definiert zentrale Begriffe und ein Berechnungsmodell und regelt die finanzielle Abgeltung der Sammel‑ und Verwertungssysteme.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/23/2015XXV
Umwelt
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt eine erweiterte Herstellerverantwortung ein, indem sie für alle Verpackungsarten verbindliche Gesamterfassungsquoten festlegt.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie Gesamterfassungsmasse, Zukaufsmasse, Abgeltungsmasse und Marktinputmasse, um die Berechnungen transparent zu machen.
  • Für die Jahre 2016‑2018 werden konkrete Bezugsgrößen (Massen in Tonnen) für Papier, Glas, Metall und Leichtverpackungen festgelegt, die als Basis für die Quoten dienen.
  • Die festgelegten Gesamterfassungsquoten betragen für 2016‑2018: Papier 82 %, Glas 83,5 %, Metall 59 % und Leichtverpackungen 112 %. Diese Quoten gelten nach 2018 weiter, solange die Verordnung nicht geändert wird.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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