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Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 (Verordnung 277/2015)
Verordnung vom 25.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 277/2015 ändert die Studienevidenzverordnung, erweitert den Geltungsbereich, führt achtstellige Matrikelnummern und ein neues Codierungssystem ein sowie detaillierte Meldepflichten an einen zentralen Datenverbund.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/25/2015XXV
Bildung
Öffentliche Verwaltung
Informations- und Kommunikationswesen

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich wird auf alle Universitäten, die Universität für Weiterbildung Krems und Lehramtsstudien mit Pädagogischen Hochschulen ausgeweitet.
  • Die Matrikelnummer wird von sieben‑ auf achtstellige Ziffern geändert; bei alten Nummern wird eine führende Null eingefügt.
  • Ein neues Codierungssystem wird eingeführt, das Universitäten, Staaten, Studienkennzahlen und Beitragsstatus eindeutig kodiert.
  • Universitäten müssen ihre Studierendendaten in festgelegten Fristen (Basis‑ und Nachlieferungen) an den Datenverbund übermitteln.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
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