Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Schuljahr 2015/2016 eine zusätzliche Beihilfe für Schulmilch fest und bestimmt Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/30/2015XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf dem Marktordnungsgesetz 2007 und wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen.
- Im Zeitraum vom 1. August 2015 bis zum 31. Juli 2016 erhalten begünstigte Schulen eine zusätzliche Beihilfe von 10,38 € pro 100 kg Milch der Kategorie I und 9,34 € pro 100 kg Milch der Kategorie II.
- Für die abgegebenen Milch‑ und Milcherzeugnisse gelten festgelegte Höchstpreise, z. B. 0,50 € für 0,25 l warme Milch (Kategorie I) oder 1,31 € pro Liter für andere Aufmachungen.
- Für Bio‑Produkte werden die Höchstpreise um 0,12 € bzw. 0,20 € pro Liter erhöht; aromatisierte und fruchtige Produkte erhalten ebenfalls Preisaufschläge, während ESL‑ und UHT‑Produkte Preisnachlässe bekommen.
Dokumente (PDFs)
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