Zusammenfassung
Die Verschlusssachenverordnung legt fest, welche Ermittlungsunterlagen als geheim eingestuft werden und regelt deren sichere Aufbewahrung, den eingeschränkten Zugriff sowie die Dokumentationspflichten für Justizbehörden.Bundesministerium für Justiz1/12/2015XXV
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Ermittlungsunterlagen als Verschlusssachen eingestuft werden dürfen und definiert den Anwendungsbereich für das Justizministerium und die Gerichte.
- Die Einstufung erfolgt insbesondere bei besonders bedeutenden Fällen oder wenn die Weitergabe ein Risiko für Personen, die öffentliche Ordnung oder die Ermittlungen selbst darstellt.
- Zugriff auf Verschlusssachen ist nur den unbedingt erforderlichen, zuverlässigsten Personen gestattet; alle Zugriffsberechtigungen müssen dokumentiert und bei Verdacht sofort entzogen werden.
- Verschlussakten müssen in gesicherten Aktenschränken aufbewahrt, mit einem Schlüssel verwahrt und bei Transport in versiegelten Behältnissen (Doppelverschluss) befördert werden.
Dokumente (PDFs)
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