<!--[0-->Bergbau‑Unfallverordnung 2015 – Sicherheits‑ und Meldepflichten<!--]-->
Bergbau‑Unfallverordnung 2015 – Sicherheits‑ und Meldepflichten
Verordnung vom 09.10.2015

Zusammenfassung

Die Bergbau‑Unfallverordnung 2015 legt umfassende Sicherheits- und Meldepflichten für Betriebe fest, die gefährliche Stoffe verarbeiten, lagern oder Gasspeicher betreiben, und ändert die Sicherheitsabstands‑Regelungen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/9/2015XXV
Umwelt
Energie
Bergbau

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert das Ziel, Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen und gilt für chemische/thermische Aufbereitung, Lagerung, Bergebeseitigungseinrichtungen und unterirdische Gasspeicher.
  • Der Betreiber muss ein Sicherheitskonzept erstellen, das Organisation, Risikobewertung, sichere Betriebsführung und interne Notfallplanung umfasst.
  • Nach einem schweren Unfall muss der Betreiber unverzüglich die Umstände, beteiligte Stoffe, Daten zu Folgen, Sofortmaßnahmen und geplante Maßnahmen zur Schadensbegrenzung melden.
  • Ein interner Notfallplan muss Gefahrenstufen, Verantwortlichkeiten, Ausbildung, Ausrüstung und Abläufe für Sofortmaßnahmen klar beschreiben.
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Vizekanzler
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.