<!--[0-->Einrichtung einer automatischen Geschwindigkeitsmessstrecke auf der A 2 Süd (2015)<!--]-->
Einrichtung einer automatischen Geschwindigkeitsmessstrecke auf der A 2 Süd (2015)
Verordnung vom 14.10.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Abschnitt der A 2 Süd‑Autobahn als Messstrecke fest, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit automatisch gemessen wird. Sie tritt am 16. Oktober 2015 in Kraft und ersetzt frühere Regelungen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/14/2015XXV
Verkehr
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 100 Abs. 5b der Straßenverkehrsordnung von 1960 als gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Messstrecke.
  • Auf der A 2 Süd‑Autobahn wird ein Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 als Messstrecke festgelegt, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit gemessen wird.
  • Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie die Hinweiszeichen zur Datenerhebung müssen deutlich sichtbar sein.
  • Die Verordnung tritt am 16. Oktober 2015 in Kraft.
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.