Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein Überwachungsprogramm für Scrapie und Brucella melitensis bei Schafen und Ziegen ein, legt Pflichten für Tierhalter fest und regelt das Vorgehen bei positiven Befunden.Bundesministerium für Gesundheit10/15/2015XXV
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Ein risikobasierter Stichprobenplan wird erstellt, nach dem Landeshauptleute Stichproben in Schaf‑ und Ziegenbeständen für Scrapie und Brucella melitensis anordnen.
- Tierhalterinnen und Tierhalter müssen die behördlichen Maßnahmen dulden, Auskünfte geben, Proben kennzeichnen und Unterlagen sieben Jahre lang aufbewahren.
- Bei positivem Befund müssen Proben aufbewahrt, Identität nachgewiesen und betroffene Tiere bzw. Produkte gesperrt werden; ein Impfverbot für Brucellose gilt.
- Der Bund trägt die Kosten für bestimmte TSE‑Untersuchungen, während Tierhalterinnen und Tierhalter andere Kosten übernehmen müssen.
Dokumente (PDFs)
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