Ausgangsstoffverordnung – Registrierung und Kennzeichnung von Explosivvorläufern
Verordnung vom 23.02.2015Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein Register‑ und Kennzeichnungssystem für Chemikalien ein, die zur Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden können, um deren Handel besser zu überwachen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/23/2015XXV
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 24.02.2015
- Ein Registrierungssystem für bestimmte Ausgangsstoffe wird eingeführt, um deren Handel besser zu kontrollieren.
- Wirtschaftsteilnehmer müssen Transaktionen mit Wasserstoffperoxid (12‑35 % Gew.), Nitromethan (30‑40 % Gew.) und Salpetersäure (3‑10 % Gew.) registrieren und dem Kunden einen Kassabeleg geben.
- Ein Register muss geführt werden, das jede Abgabe an private Endverbraucher dokumentiert; vor jedem Verkauf ist zu prüfen, ob der Kunde ein Wirtschaftsteilnehmer oder ein Mitglied der Allgemeinheit ist.
- Der Export von registrierten Ausgangsstoffen nach Österreich muss dem Bundesminister gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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