Zusammenfassung
Die Verordnung führt für das Jahr 2015 in Kärnten ein zeitlich befristetes Verbot der Ausbringung von Gülle und Jauche auf bestimmten Ackerflächen ein. Landwirte müssen genau dokumentieren, welche Felder und Düngemittel betroffen sind. Das Verbot endet am 16. Februar 2016.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/22/2015XXV
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein neues Verbot wird für das Jahr 2015 eingeführt, das die Ausbringung von Gülle und Jauche auf bestimmten Ackerflächen in Kärnten untersagt.
- Die Regelung endet automatisch am 16. Februar 2016, danach ist das Verbot nicht mehr gültig.
- Landwirte müssen für jedes betroffene Feld detaillierte Aufzeichnungen führen (Kultur, Feldgröße, Ernte‑/Anbaudaten, Düngemenge und Stickstoffgehalt).
- Das Verbot gilt nur für Felder, auf denen nach Mais oder Soja Winterweizen, Winterroggen oder eine Begrünung ohne Leguminosen bis zum 30. Oktober angebaut wird.
Dokumente (PDFs)
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