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Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung: Neue Ausnahmen für technische Berufe
Verordnung vom 29.10.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 322/2015 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um Ziviltechniker*innen, Ingenieurbüros und akkreditierte Prüf‑ und Inspektionsstellen als neue zulässige Ausnahmen von der Wochenend‑ und Feiertagsruhe.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/29/2015XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes als Rechtsgrundlage für die Änderung.
  • Ziviltechniker*innen und Ingenieurbüros, die nach § 134 der Gewerbeordnung zugelassen sind, werden als neue Ausnahmen von der Wochenend‑ und Feiertagsruhe aufgeführt.
  • Akkreditierte Prüf‑ und Inspektionsstellen, die nach dem Akkreditierungsgesetz anerkannt sind, werden ebenfalls als zulässige Ausnahme genannt.
  • Die Änderung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Oktober 2015 in Kraft.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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