Verordnung über den Aufteilungsschlüssel der Krankenversicherung für Pensionist*innen 2014
Verordnung vom 30.10.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2014 fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung von Pensionist*innen auf die verschiedenen regionalen und betrieblichen Krankenkassen verteilt werden.Bundesministerium für Gesundheit10/30/2015XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung von Pensionist*innen im Jahr 2014.
- Die Beiträge werden nach einem festen Prozentsatz auf zehn Gebietskrankenkassen verteilt, wobei die Wiener Gebietskrankenkasse den größten Anteil (20,889 %) erhält.
- Zusätzlich erhalten acht Betriebskrankenkassen kleine Anteile, zum Beispiel die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe (0,004 %).
- Der Aufteilungsschlüssel gilt ausschließlich für das Kalenderjahr 2014; für spätere Jahre kann ein neuer Schlüssel festgelegt werden.
Dokumente (PDFs)
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