Fachkräfteverordnung 2016 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 06.11.2015Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2016 definiert acht Mangelberufe, in denen ausländische Fachkräfte im Jahr 2016 zugelassen werden können. Gültig vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016 für Anträge bis 5. November 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/6/2015XXV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für das Jahr 2016 fest, in welchen Mangelberufen ausländische Fachkräfte zugelassen werden dürfen.
- Die Liste umfasst acht Berufsbilder: Fräser/innen, Dreher/innen, Techniker/innen im Maschinenbau, Dachdecker/innen, Diplom‑Ingenieur/innen für Maschinen‑ bzw. Starkstromtechnik, Techniker/innen für Starkstromtechnik sowie diplomierte Pflegekräfte, die bis Ende 2015 ihre Ergänzungsausbildung begonnen haben.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft, endet am 31. Dezember 2016 und gilt nur für Anträge, die bis zum 5. November 2016 gestellt werden.
- Die rechtliche Grundlage ist § 13 Absatz 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.