Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 Mindestlohn‑Pauschalen für Personen fest, die in Wien Anlagen und Einrichtungen betreuen und bedienen, etwa Aufzüge, Grünflächen oder Heizungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Gewerbeaufsicht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Betroffenen einen monatlichen Pauschalbetrag von 94,88 €, der ab dem achten Geschoss pro zusätzlichem Geschoss um 6,81 € steigt.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Stundenlohn von 14,03 € zugrunde gelegt (Sonntags‑/Feiertagszuschlag das Doppelte). Für Hobbyräume, Spielplätze usw. gilt ein Stundenlohn von 9,06 €.
- Für Grünflächen werden Pauschalen pro Quadratmeter für Reinigung (0,3169 €), Bewässerung (0,3284 €) und Mähen (0,5660 €) festgelegt; weitere Tätigkeiten werden nach einem Stundenlohn von 10,32 € berechnet.
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