Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2016 Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Aufzügen, Grünflächen, Heizungen und anderen Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Personen, die in Niederösterreich mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die beauftragten Personen monatlich 89,90 €, plus 11,62 € für jedes Geschoss über sieben.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 13,88 € berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte.
- Die Betreuung von Warmwasser‑ und Zentralheizungsanlagen kostet monatlich 204,77 € Grundbezug; je nach Brennstoffart steigt der Betrag (Gas +121,12 €, Flüssig +148,99 €, Fest +223,96 €). Für zusätzliche Arbeitsstunden wird 11,59 € pro Stunde berechnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.