Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und Bonusregelungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt ab dem 1. Jänner 2016 für das gesamte Bundesland Burgenland.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2556 € je Quadratmeter Wohnfläche und 0,2556 € je Quadratmeter sonstiger Räumlichkeiten.
- Für die Gehsteigreinigung wird ein Entgelt von 0,4629 € je Quadratmeter berechnet.
- Ein monatlicher Materialzuschlag von 20 % des Grundentgelts wird zusätzlich gezahlt, jedoch nicht als Teil des Grundlohns betrachtet.
Dokumente (PDFs)
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