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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (2016)
Verordnung vom 17.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und Bonusregelungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt ab dem 1. Jänner 2016 für das gesamte Bundesland Burgenland.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2556 € je Quadratmeter Wohnfläche und 0,2556 € je Quadratmeter sonstiger Räumlichkeiten.
  • Für die Gehsteigreinigung wird ein Entgelt von 0,4629 € je Quadratmeter berechnet.
  • Ein monatlicher Materialzuschlag von 20 % des Grundentgelts wird zusätzlich gezahlt, jedoch nicht als Teil des Grundlohns betrachtet.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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