Zusammenfassung
Diese Verordnung legt die monatlichen Grundbeträge für Angehörige des Bundesheeres fest, die im Auslandseinsatzdienst tätig sind. Die Beträge variieren je nach militärischem Dienstgrad.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/25/2015XXV
Verteidigung
Schwerpunkte
- Festlegung der monatlichen Grundbeträge für den Auslandseinsatzpräsenzdienst.
- Die Beträge werden nach militärischem Dienstgrad gestaffelt, von Rekrut bis General.
- Die neuen Beträge gelten ab dem 1. März 2015.
- Die bisherige Verordnung aus dem Vorjahr wird mit Inkrafttreten dieser Regelung aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
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