Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest und definiert neben dem Grundlohn weitere Zuschläge sowie jährliche Bonuszahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Oberösterreich und nur für Hausbesorger/innen, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Der Grundlohn beträgt 0,2489 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche; bei Häusern mit Holzstiegen wird dieser Betrag um 20 % erhöht.
- Ein Materialzuschlag von 15 % des Grundlohns wird für die Beschaffung von Reinigungs‑ und Instandhaltungsmaterialien hinzugerechnet.
- Für das Öffnen des Tores vor 24 Uhr wird ein Sperrgeld von 4,50 € und nach 24 Uhr von 5,00 € fällig.
Dokumente (PDFs)
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