Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 in Tirol verbindliche Mindestlöhne für Hausbetreuer, Aufzugs‑, Schwimmbad‑ und Heizungsanlagen‑Personal fest, inklusive Pauschalbeträge und Zuschläge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, einschließlich Hausbesitzer ohne Kollektivvertrag.
- Für die Aufzugbetreuung werden monatliche Pauschalbeträge von 91,71 € bis zu vier Geschossen und 5,73 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
- Für Terrassenbäder, Hallenbäder und Saunen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 13,76 € (doppelt an Sonn‑ und Feiertagen). Für Hobbyräume gilt ein Stundenlohn von 9,56 €.
- Für die Pflege von Grünflächen werden pro Quadratmeter €0,3296 für Reinigung, €0,3182 für Bewässerung und €0,4544 für maschinelles Mähen berechnet, auf zwölf Monatsbeträge verteilt.
Dokumente (PDFs)
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