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Mindestlohntarif für Hausbetreuung und -bedienung in Tirol
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 in Tirol verbindliche Mindestlöhne für Hausbetreuer, Aufzugs‑, Schwimmbad‑ und Heizungsanlagen‑Personal fest, inklusive Pauschalbeträge und Zuschläge.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, einschließlich Hausbesitzer ohne Kollektivvertrag.
  • Für die Aufzugbetreuung werden monatliche Pauschalbeträge von 91,71 € bis zu vier Geschossen und 5,73 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
  • Für Terrassenbäder, Hallenbäder und Saunen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf einem Stundenlohn von 13,76 € (doppelt an Sonn‑ und Feiertagen). Für Hobbyräume gilt ein Stundenlohn von 9,56 €.
  • Für die Pflege von Grünflächen werden pro Quadratmeter €0,3296 für Reinigung, €0,3182 für Bewässerung und €0,4544 für maschinelles Mähen berechnet, auf zwölf Monatsbeträge verteilt.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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