Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 in Vorarlberg Mindestlöhne für Hausbesorger fest, definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Schwimmbäder, Gartenpflege und Heizungsanlagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2016
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein Grundbetrag von 91,67 € für bis zu vier Geschosse und 5,70 € pro zusätzlichem Geschoss monatlich bezahlt.
- Für Schwimm‑, Saunabäder und Hobbyräume wird ein Stundenlohn von 13,77 € bzw. 9,59 € zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte.
- Für die Betreuung von Heiz‑ und Warmwasseranlagen gibt es einen Grundbetrag von 226,21 € pro Monat plus Zuschläge je nach Brennstoffart (z. B. 90,47 € für Gas).
Dokumente (PDFs)
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