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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg (ab 01.01.2016)
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 in Vorarlberg Mindestlöhne für Hausbesorger fest, definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Schwimmbäder, Gartenpflege und Heizungsanlagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2016
  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein Grundbetrag von 91,67 € für bis zu vier Geschosse und 5,70 € pro zusätzlichem Geschoss monatlich bezahlt.
  • Für Schwimm‑, Saunabäder und Hobbyräume wird ein Stundenlohn von 13,77 € bzw. 9,59 € zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte.
  • Für die Betreuung von Heiz‑ und Warmwasseranlagen gibt es einen Grundbetrag von 226,21 € pro Monat plus Zuschläge je nach Brennstoffart (z. B. 90,47 € für Gas).
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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