Zusammenfassung
Die Weltraumverordnung legt fest, welche Unterlagen und Nachweise Betreiber für eine Genehmigung von Weltraumaktivitäten erbringen müssen, regelt die Registrierung, Gebühren und Sicherheitsanforderungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/26/2015XXV
Umwelt
Wissenschaften
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Betreiber müssen Nachweise zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkenntnis erbringen, darunter Sicherheits‑ und Verlässlichkeitszertifikate, Qualifikationsnachweise und Finanzierungspläne.
- Zur Gefahrenfreiheit für Öffentlichkeit und Gesundheit sind Sicherheits‑ und Notfallnachweise, Testergebnisse sowie Angaben zur Erdbeobachtung und zum Datenschutz beizulegen.
- Die Aktivität darf nicht gegen nationale Sicherheit, völkerrechtliche Verpflichtungen oder außenpolitische Interessen verstoßen; hierfür sind Daten‑ und Frachtangaben beizufügen.
- Betreiber müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Weltraummüll nach internationalen Richtlinien dokumentieren, inklusive Plänen für kontrollierte Rückkehr oder Entsorgungsorbit.
Dokumente (PDFs)
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