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Reduzierung der Gebühren für Kontrollgerätekarten (2. Novelle)
Verordnung vom 26.02.2015

Zusammenfassung

Die 2. Novelle zur Kontrollgerätekartenverordnung senkt die Gebühren von 70 Euro auf 45 Euro und von 14 Euro auf 9 Euro und legt das Inkrafttreten zum 1. März 2015 fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/26/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Gebühr im ersten Teil von § 6 wird von 70 Euro auf 45 Euro reduziert.
  • Die Gebühr im zweiten Teil von § 6 wird von 14 Euro auf 9 Euro gesenkt.
  • Ein neuer Absatz 2 zu § 8 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. März 2015 festlegt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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