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Novelle der GuK‑LFV: Aktualisierung und neue Gesundheits‑ und Pflege‑Studiengänge
Verordnung vom 23.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 372/2015 modernisiert die GuK‑LFV, indem sie Rechtsverweise aktualisiert und neue Studiengänge für Gesundheits‑ und Pflegewissenschaften an Universitäten und Fachhochschulen einführt.
Bundesministerium für Gesundheit11/23/2015XXV
Bildung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung aktualisiert die Rechtsverweise in § 1 Abs. 2, indem sie das Fachhochschul‑Studiengesetz, das Universitätsgesetz 2002, das DUK‑Gesetz und das Privatuniversitätengesetz neu einbindet.
  • In den Anlagen 6 und 7 werden die Überschriften von „Universitätslehrgänge“ zu „Universitätsstudien und Universitätslehrgänge“ geändert, um die neuen Studienangebote besser abzubilden.
  • Die Anlage 6 wird um einen neuen Eintrag (Z 7b) ergänzt: Die Medizinische Universität Graz bietet den Bachelor‑Studiengang „Gesundheits‑ und Pflegewissenschaft“ sowie den Master‑Studiengang „Gesundheits‑ und Pflegewissenschaft (Schwerpunkt Lehre)“ an.
  • Die Anlage 6 Punkt II wird um Z 6 ergänzt: Die FH Gesundheitsberufe OÖ führt den Weiterbildungslehrgang „Hochschuldidaktik für Gesundheitsberufe“ und das Zusatzmodul „Wissenschaft und Beruf“ ein.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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