Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest: Mindeststundenlohn 6,96 €, sowie 10‑%‑Zuschläge für mehrfarbige Aufträge und für Arbeiten, die mindestens fünf Fäden per Hand erfordern. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/25/2015XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten im Bereich Kettenstichstickerei und persönlich für alle Auftraggeber/innen und Heimarbeiter/innen, die solche Aufträge ausführen.
- Der Tarif tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt, bis er nach § 36 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes aufgehoben oder geändert wird.
- Der Mindeststundenlohn für andere Stickarbeiten (Festonieren und Ausbrennen) beträgt 6,96 € pro Stunde.
- Für Aufträge, die mit drei oder mehr Farben bzw. Stickmaterialien ausgeführt werden, gibt es einen Lohnzuschlag von 10 %.
Dokumente (PDFs)
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