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Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium
Verordnung vom 26.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge den Zugang zu einem Doktoratsstudium in technischen sowie Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/26/2015XXV
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 26.11.2015
  • Absolvent*innen von Fachhochschul‑Masterstudiengängen im Bereich technischer Wissenschaften erhalten das Recht, ein Doktoratsstudium zu beginnen.
  • Absolvent*innen von Fachhochschul‑Masterstudiengängen im Bereich Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften erhalten ebenfalls die Zulassung zum Doktoratsstudium.
  • Die Rechtsgrundlage für die Zulassung ist in § 6 Abs. 4 und 5 des Bundesgesetzes über Fachhochschul‑Studiengänge (FHStG) verankert.
  • Die Verordnung trat mit ihrer Veröffentlichung am 26. November 2015 in Kraft.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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Vizekanzler
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