Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge den Zugang zu einem Doktoratsstudium in technischen sowie Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/26/2015XXV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 26.11.2015
- Absolvent*innen von Fachhochschul‑Masterstudiengängen im Bereich technischer Wissenschaften erhalten das Recht, ein Doktoratsstudium zu beginnen.
- Absolvent*innen von Fachhochschul‑Masterstudiengängen im Bereich Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften erhalten ebenfalls die Zulassung zum Doktoratsstudium.
- Die Rechtsgrundlage für die Zulassung ist in § 6 Abs. 4 und 5 des Bundesgesetzes über Fachhochschul‑Studiengänge (FHStG) verankert.
- Die Verordnung trat mit ihrer Veröffentlichung am 26. November 2015 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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