Änderung der Werbekostensätze: Erhöhung des Höchstbetrags und Sonderregel für Expatriates
Verordnung vom 26.11.2015Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht den Höchstbetrag für Werbungskosten von 5 000 € auf 10 000 €, führt eine Sonderregel für Expatriates ein und legt fest, ab welchem Steuerjahr die Änderungen gelten.Bundesministerium für Finanzen11/26/2015XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Betrag, der in § 1 Z 11 als Höchstwert für Werbungskosten gilt, wird von 5 000 € auf 10 000 € verdoppelt.
- Für Expatriates, die unter § 1 Z 11 fallen, wird ein neuer Absatz (2) eingeführt: Kostenersätze nach § 26 Z 4 EStG 1988 dürfen den Pauschbetrag nicht reduzieren.
- In § 6 Abs. 3 wird festgelegt, dass die geänderten Regelungen aus § 1 Z 11 und § 4 Abs. 2 nur dann anzuwenden sind, wenn die Einkommensteuer erstmals für das Veranlagungsjahr 2016 veranlagt wird oder wenn die Lohnsteuer nach dem 31. Dezember 2015 endet.
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