<!--[0-->Verlängerung des Verbots von gentechnisch verändertem Raps (GT73) bis 2021<!--]-->
Verlängerung des Verbots von gentechnisch verändertem Raps (GT73) bis 2021
Verordnung vom 26.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Rapssamen der Linie GT73 um drei Jahre, bis zum 30. November 2021.
Bundesministerium für Gesundheit11/26/2015XXV
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes als rechtliche Grundlage für das Verbot.
  • Das Verbot wird durch die Änderung von § 2 Abs. 2 der ursprünglichen Verordnung aus dem Jahr 2006 umgesetzt.
  • Das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Raps der Linie GT73 ist bis zum 30. November 2021 verboten.
  • Der ursprüngliche Ablauf des Verbots war der 30. November 2018; die neue Verordnung verlängert diesen Zeitraum um drei Jahre.
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.