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Änderung der KMU‑Übertragungs‑Förderungsverordnung (NEUFÖG) – Anpassungen 2015
Verordnung vom 27.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. November 2015 passt die Förderungsregeln für Klein‑ und Mittelbetriebe an: Sie ändert den Titel, korrigiert das Kürzel, senkt die Förderungsgrenze von 15 % auf 5 % und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2016 fest.
Bundesministerium für Finanzen11/27/2015XXV
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Förderungsgrenze wird von 15 % auf 5 % gesenkt, um mehr Klein‑ und Mittelbetriebe zu unterstützen.
  • Die Wortfolge „(NeuFö 3)“ wird aus § 4 Abs. 1 gestrichen, weil sie überflüssig ist.
  • Der Titel der Verordnung wird zu „KMU‑Übertragungs‑Förderungsverordnung“ geändert, um die Zielgruppe klarer zu benennen.
  • Das Kürzel „NEUFÖG“ wird durch die Schreibweise „NeuFöG“ ersetzt, um einheitliche Bezeichnungen zu gewährleisten.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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