Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Regeln für die Organisation und Vermittlung von Personenbetreuung fest, definiert zentrale Begriffe und verlangt Transparenz bei Preisen, Leistungen und Vertragsbedingungen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/1/2015XXV
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2016
- Die Verordnung gilt für alle Gewerbetreibenden, die das Gewerbe der Organisation von Personenbetreuung ausüben.
- Wesentliche Begriffe werden definiert: Vermittler, Personenbetreuer, betreuungsbedürftige Personen, Organisations‑ und Vermittlungsvertrag.
- Vermittler müssen ihre Tätigkeit sorgfältig ausüben, dürfen keine unqualifizierten Personen vermitteln und müssen Transparenz bei Preisen und Leistungen wahren.
- Der Organisationsvertrag muss schriftlich sein und mindestens Name, Anschrift, Vertragsdauer, detaillierte Leistungs‑ und Preisangaben sowie Kündigungsbedingungen enthalten.
Dokumente (PDFs)
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