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Verordnung 409/2015 – Erweiterte Zuständigkeiten des ÖAeC im Leichtluftverkehr
Verordnung vom 11.12.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 409/2015 überträgt dem Österreichischen Aero‑Club zahlreiche Aufgaben rund um Lizenzierung, Ausbildung und Aufsicht im Leichtluftverkehr und führt eine geschlechtsneutrale Formulierung ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/11/2015XXV
Luftverkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 12.12.2015
  • Der ÖAeC übernimmt die Zuständigkeit für die Ausstellung, den Widerruf und die Untersagung von Lizenzen für Ultraleichtpiloten, Segelflieger, Fallschirmspringer, Freiballonfahrer sowie Hänge‑ und Paragleiter.
  • Der ÖAeC legt Ausbildungsinhalte, Lehrpläne und zivilluftfahrtbezogene Hinweise (ZPH, ZPA) fest und veröffentlicht sie.
  • Ausländische Lizenzen für die genannten Kategorien werden vom ÖAeC anerkannt.
  • Der ÖAeC erteilt Genehmigungen für Zivilluftfahrerschulen, führt Prüfungen durch, führt das Luftfahrzeugregister und stellt Lufttüchtigkeits‑ sowie Lärmzeugnisse aus.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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