Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Wahltage der Hochschülerschaftswahlen 2015 auf den 19.–21. Mai fest und definiert sämtliche Fristen für Wahlberechtigung, Einreichung von Wahlvorschlägen, Kandidaturen sowie die Bekanntgabe der Ergebnisse.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/3/2015XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2015 werden auf den 19., 20. und 21. Mai festgelegt.
- Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 31. März 2015.
- Einreichungsfristen für Wahlvorschläge, Kandidaturen und damit verbundene Unterlagen werden zwischen dem 1. April und dem 28. April 2015 festgelegt (z. B. Beginn der Frist für Wahlvorschläge am 1. April, Ende am 14. April; Ende der Frist für Kandidaturen am 23. April, letzte Bekanntmachung am 28. April).
- Die Bekanntmachung der Wahlergebnisse und die Zuweisung der Mandate erfolgen bis zum 28. Mai 2015; die neue Funktionsperiode der gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juli 2015.
Dokumente (PDFs)
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