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Änderung der Österreichischen Arzneitaxe 2015/16
Verordnung vom 15.12.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 131/2015 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie legt das Inkrafttreten einer neuen Preisliste (Anlage B) am 1. Jänner 2016 fest und passt zahlreiche Preisansätze für Medikamente sowie Gefäße an.
Bundesministerium für Gesundheit12/15/2015XXV
Apotheke
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2016
  • Die Verordnung stützt sich auf § 7 des Apothekengesetzes, um die Arzneitaxe zu ändern.
  • Ein neuer Absatz (49) wird nach § 11 Abs. 48 eingefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Anlage B am 1. Jänner 2016 festlegt.
  • In Anlage B werden Preisansätze für rund 80 Arzneimittel und Gefäße neu festgelegt; die Preise sind in Cent pro 10 Gramm bzw. pro Stück angegeben.
  • Zusätzlich werden zwei neue Produkte (Basiscreme, Hans‑Karrer‑Lotion Mikrosilber) in die Taxe aufgenommen.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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