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Änderung der Fonds‑Melde‑Verordnung 2015 – Anpassung von Meldefristen
Verordnung vom 21.12.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 21.12.2015 passt die Meldungspflichten für Investment‑, Immobilien‑ und AIF‑Fonds an: Fristen im § 8 werden von April auf Juni 2016 verschoben.
Bundesministerium für Finanzen12/21/2015XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Meldezeitpunkt im § 8 Abs. 1 wird vom 4. April auf den 6. Juni verschoben.
  • Im § 8 Abs. 2 werden die beiden Termine vom 3. April und 1. April auf den 5. Juni bzw. 3. Juni verlegt.
  • Der Meldezeitraum im § 8 Abs. 3 wird von 15. Februar‑15. März 2016 auf 15. April‑13. Mai 2016 verlängert.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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