Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. März 2015 legt neue Gemeinden fest, für die das tägliche Pendeln zu den Studienorten Landeck (Tirol) und Seekirchen am Wallersee noch zumutbar ist, und bestimmt, dass in der Steiermark die alten Gemeindegrenzen von vor 2014 gelten.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/6/2015XXV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 06.03.2015
- Neue Liste von Gemeinden, für die die tägliche Pendelstrecke nach Landeck (Tirol) noch zumutbar ist.
- Neue Liste von Gemeinden, für die die tägliche Pendelstrecke nach Seekirchen am Wallersee noch zumutbar ist.
- Für die Steiermark gelten die Gemeindegrenzen vom 31.12.2014, also vor der Gemeindestrukturreform, für Anträge auf Studienbeihilfe im Sommersemester 2015 und im Studienjahr 2015/16.
- Die Verordnung stützt sich auf §§ 26 Abs. 3 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes.
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