<!--[0-->Mauttarifverordnung 2015 – Festlegung der Lkw‑Mauttarife<!--]-->
Mauttarifverordnung 2015 – Festlegung der Lkw‑Mauttarife
Verordnung vom 22.12.2015

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2015 legt Mauttarife nach Emissionsklasse und Achsenzahl fest, führt einen 25 % Aufschlag für die A13 ein, enthält Nacht‑Tarife und trat am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2015XXV
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Tarife werden nach vier Emissionsklassen (A‑D) differenziert, wobei die umweltfreundlichsten Fahrzeuge in die günstigste Gruppe A fallen.
  • Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge beträgt je nach Tarifgruppe zwischen 15,7 Cent und 21,3 Cent pro Kilometer (ohne Umsatzsteuer).
  • Für alle Mautabschnitte der A13 wird ein Aufschlag von 25 % auf die Grundtarife erhoben.
  • Zwischen 22:00 und 05:00 gelten für Fahrzeuge mit vier oder mehr Achsen reduzierte Nacht‑Tarife, die in Euro pro Kilometer angegeben sind.
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.