Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie viel Geld Strafgefangene pro Arbeitsstunde verdienen – zwischen 5,73 € und 8,59 €, und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.Bundesministerium für Justiz12/22/2015XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert fünf Vergütungssätze pro Arbeitsstunde für unterschiedliche Tätigkeitskategorien – leichte Hilfsarbeiten (5,73 €), schwere Hilfsarbeiten (6,45 €), handwerksgemäße Arbeiten (7,17 €), Facharbeiten (7,87 €) und Vorarbeiterarbeiten (8,59 €).
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und hebt damit die vorherige Regelung von 2014 auf, die jedoch für Fälle gilt, die vor diesem Datum begonnen haben.
- Die genannten Beträge verstehen sich als Bruttobetrag, also vor dem Abzug des Vollzugskostenbeitrags und des Anteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag.
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