Zusammenfassung
Die Hochschul‑Qualitätssicherungsagenturen‑Verordnung 2015 legt fest, welche nationalen und internationalen Agenturen Audits an Universitäten und Fachhochschulen durchführen dürfen. Sie tritt am 1. April 2015 in Kraft und ersetzt die frühere Fassung von 2013.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/9/2015XXV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche Qualitätssicherungsagenturen Audits an Universitäten und Fachhochschulen durchführen dürfen.
- Die Verordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft.
- Die vorherige Fassung der Hochschul‑Qualitätssicherungsagenturen‑Verordnung wird am 31. März 2015 außer Kraft gesetzt.
- Die Agenturen dürfen Audits gemäß § 22 Abs. 2 des HS‑QSG durchführen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.