Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2014 – Zusätzliche €30‑Prämie pro Kuh/Kalb
Verordnung vom 25.03.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 gewährt Landwirten für jede im Jahr 2014 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro, begrenzt auf ein Haushaltsvolumen von 6,141 Millionen Euro.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/25/2015XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Landwirte erhalten für jede im Jahr 2014 geförderte Mutterkuh oder Kalbin eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
- Der Gesamthaushalt für die Prämie ist auf 6 141 000 Euro begrenzt; bei Überschreitung wird die Prämie anteilig gekürzt.
- Die vorherige Mutter‑ und Milchkuhzusatzprämien‑Verordnung von 2013 wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft gesetzt, bleibt aber für Vorgänge aus dem Jahr 2013 gültig.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung und Auszahlung der Prämien zuständig.
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