<!--[0-->Vergütungsverordnung 2015 – Pauschalvergütung der Übernahmekommission<!--]-->
Vergütungsverordnung 2015 – Pauschalvergütung der Übernahmekommission
Verordnung vom 22.04.2015

Zusammenfassung

Die Vergütungsverordnung 2015 legt fest, wie Mitglieder der Übernahmekommission für ihre Tätigkeit bezahlt werden – mit Fall‑ und Jahrespauschalen, Reisekostenerstattungen sowie einem klaren Abrechnungsprozess.
Bundesministerium für Justiz4/22/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Für die Mitwirkung im Senat der Übernahmekommission bei öffentlichen Übernahmeangeboten erhalten der Vorsitzende 9 000 € und jedes weitere Mitglied 4 500 € als Fallpauschale.
  • Für die Mitwirkung im Senat bei der Prüfung einer Mitteilung nach § 25 ÜbG beträgt die Fallpauschale 2 800 € für den Vorsitzenden und 1 400 € für die übrigen Mitglieder.
  • Für alle anderen Fälle erhalten der Vorsitzende 200 € und die übrigen Mitglieder 100 € pro angefangene halbe Stunde.
  • Falls der Senatsvorsitzende nicht gleichzeitig Berichterstatter ist, wird ihm ein zusätzlicher Betrag aus seiner Fallpauschale zugeschrieben.
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr.

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.