Zusammenfassung
Die Vergütungsverordnung 2015 legt fest, wie Mitglieder der Übernahmekommission für ihre Tätigkeit bezahlt werden – mit Fall‑ und Jahrespauschalen, Reisekostenerstattungen sowie einem klaren Abrechnungsprozess.Bundesministerium für Justiz4/22/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Für die Mitwirkung im Senat der Übernahmekommission bei öffentlichen Übernahmeangeboten erhalten der Vorsitzende 9 000 € und jedes weitere Mitglied 4 500 € als Fallpauschale.
- Für die Mitwirkung im Senat bei der Prüfung einer Mitteilung nach § 25 ÜbG beträgt die Fallpauschale 2 800 € für den Vorsitzenden und 1 400 € für die übrigen Mitglieder.
- Für alle anderen Fälle erhalten der Vorsitzende 200 € und die übrigen Mitglieder 100 € pro angefangene halbe Stunde.
- Falls der Senatsvorsitzende nicht gleichzeitig Berichterstatter ist, wird ihm ein zusätzlicher Betrag aus seiner Fallpauschale zugeschrieben.
Dokumente (PDFs)
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