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Anpassung der Impfstoff-Regelungen gegen das Bluetongue-Virus
Verordnung vom 24.04.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Virusvarianten durch Impfungen gegen das Bluetongue-Virus abgedeckt sein müssen.
Bundesministerium für Gesundheit4/24/2015XXV
Gesundheit
Verwaltung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 24.04.2015
  • Anpassung der Regelungen für Impfstoffe gegen das Bluetongue-Virus.
  • Festlegung der zulässigen Virusvarianten (Serotypen) für die Bekämpfung.
  • Zulassung der Serotypen BTV 8 und BTV 4.
  • Bedingte Zulassung des Serotyps BTV 2, sofern ein kombinierter Impfstoff verwendet wird.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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