Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Virusvarianten durch Impfungen gegen das Bluetongue-Virus abgedeckt sein müssen.Bundesministerium für Gesundheit4/24/2015XXV
Gesundheit
Verwaltung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 24.04.2015
- Anpassung der Regelungen für Impfstoffe gegen das Bluetongue-Virus.
- Festlegung der zulässigen Virusvarianten (Serotypen) für die Bekämpfung.
- Zulassung der Serotypen BTV 8 und BTV 4.
- Bedingte Zulassung des Serotyps BTV 2, sofern ein kombinierter Impfstoff verwendet wird.
Dokumente (PDFs)
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