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Kaseine‑Verordnung – Regelung für Milch‑Protein‑Produkte
Verordnung vom 11.05.2016

Zusammenfassung

Die Kaseine‑Verordnung regelt Herstellung, Kennzeichnung und Vertrieb von Kaseinen, Kaseinaten und deren Mischungen und setzt EU‑Vorgaben um.
Bundesministerium für Gesundheit5/11/2016XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Kaseine, Kaseinate und Mischungen daraus.
  • Es werden drei Produktarten definiert: Säure‑Kasein, Lab‑Kasein und Nährkaseinat.
  • Alle Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Vorgaben der EU‑Verordnung 2015/2203 entsprechen.
  • Auf Verpackungen und Etiketten müssen Name, Produktbezeichnung, Kationenangaben (bei Nährkaseinaten), Nettofüllmenge, Hersteller‑/Importeur‑Informationen, Ursprungsland sowie Los‑ bzw. Herstellungsdatum in gut lesbarer Form angegeben werden.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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